Geozonen: Wo darf ich fliegen – und wo nicht?
Die meisten Fragen drehen sich darum, wo geflogen werden darf. In Deutschland legt die Luftverkehrs-Ordnung geografische Gebiete fest, in denen besondere Regeln gelten. Prüfen kannst du sie vor jedem Flug in der dipul-Karte.
Wo sehe ich, welche Geozonen gelten?
Die offizielle Quelle ist die dipul Map Tool-Karte der DFS. Dort siehst du alle geografischen Gebiete nach § 21h LuftVO, Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) und kurzfristige Sperrungen, dazu Wetter und einen Volumenplaner für SORA-Anträge.
Tipp: Vorab vor Ort schauen – die Karte ersetzt nicht den Blick auf Schilder, Veranstaltungen oder Einsatzorte.
Darf ich über Wohngrundstücke fliegen?
Wohngrundstücke sind ein geografisches Gebiet nach § 21h Abs. 3 Nr. 7 LuftVO. Der Überflug ist nur zulässig, wenn
- der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte ausdrücklich zugestimmt hat, oder
- die Drohne höchstens 250 g wiegt und weder Kamera noch Mikrofon oder Funkempfang für Daten Dritter hat, oder
- du mindestens 100 m hoch fliegst und zusätzlich alle Bedingungen erfüllt sind: berechtigter Betriebszweck ohne Alternative, Schutz der Privatsphäre (Betroffene vorab informieren), nicht zwischen 22 und 6 Uhr, Lärmgrenzwerte eingehalten.
Darf ich über Naturschutzgebieten fliegen?
Über Naturschutzgebieten, Nationalparks sowie FFH- und Vogelschutzgebieten ist der Betrieb nach § 21h Abs. 3 Nr. 6 LuftVO nur zulässig, wenn
- die zuständige Naturschutzbehörde ausdrücklich zugestimmt hat, oder Landesrecht es abweichend regelt, oder
- (außer in Nationalparks) alle Punkte erfüllt sind: kein Sport- oder Freizeitflug, Flughöhe über 100 m, du kennst den Schutzzweck und berücksichtigst ihn, und der Überflug ist für den Zweck unumgänglich.
Freizeitflüge über Naturschutzgebieten sind damit praktisch nur mit Zustimmung der Naturschutzbehörde möglich.
Wie nah darf ich an Flughäfen, Flugplätze und Kontrollzonen?
Nach § 21h Abs. 3 LuftVO:
- Flugplätze, die keine Flughäfen sind: innerhalb von 1,5 km nur in der speziellen Kategorie oder mit Zustimmung von Luftaufsicht, Flugleitung oder Flugplatzbetreiber.
- Flughäfen: innerhalb von 1 000 m um das Gelände und 1 000 m seitlich der um je 5 km verlängerten Pistenachsen nur in der speziellen Kategorie.
- Kontrollzonen: nur mit Flugverkehrskontrollfreigabe der DFS. Seit 6. August 2026 sind die Kontrollzonen der DFS-Flughäfen in vier Zonen eingeteilt: Zone 1 immer Einzelantrag über das AIS-Portal (rund 14 Tage Vorlauf), Zonen 2–4 allgemeine Freigabe, wenn alle Auflagen eingehalten werden (bis 100 m).
Welche Zonen an deinem Startplatz gelten, zeigt die dipul-Karte.
Was gilt an Straßen, Bahnlinien, Wasserstraßen und Industrieanlagen?
Je 100 m Abstand sind die Regel (§ 21h Abs. 3 LuftVO):
- Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen (Nr. 5): erlaubt u. a., wenn du seitlich mehr als 10 m Abstand hältst und die Flughöhe stets kleiner ist als der seitliche Abstand – oder mit Zustimmung der zuständigen Stelle. Wasserstraßen dürfen in mind. 100 m Höhe auf kürzestem Weg gequert werden, ohne Schiffe und Schleusen zu überfliegen. Überflüge von Straßen und Bahn gehen sonst nur in der speziellen Kategorie mit passender Risikobewertung.
- Industrieanlagen, Energieerzeugung, Justizvollzug, Militär (Nr. 3) sowie Behörden, Botschaften, Polizei (Nr. 4): nur mit ausdrücklicher Zustimmung der zuständigen Stelle oder des Betreibers.
Wie bekomme ich eine Genehmigung für eine Geozone?
Für die Gebiete nach § 21h Abs. 3 und 4 LuftVO kann die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes den Betrieb in begründeten Fällen zulassen (§ 21i LuftVO). Voraussetzung: keine Gefahr für Luftverkehr, öffentliche Sicherheit, Datenschutz sowie Natur- und Umweltschutz; Fluglärm angemessen berücksichtigt.
Die Behörde kann u. a. verlangen:
- Zustimmung des Grundstückseigentümers
- Gutachten zur Eignung von Gelände und Luftraum
- weitere Gutachten, z. B. zu Natur- und Lärmschutz
Oft reicht schon die Zustimmung des Eigentümers oder Betreibers der Einrichtung – dann brauchst du keine Behördengenehmigung. Zuständig ist die Luftfahrtbehörde des Landes, in dem du fliegst – welche das ist (mit E-Mail), zeigt der Zuständigkeits-Finder auf dieser Seite.