Drohnenführerschein, Registrierung und Grundregeln
Bevor die Drohne zum ersten Mal abhebt, stellen sich fast immer dieselben Fragen: Brauche ich einen Führerschein? Muss ich mich registrieren? Wie hoch darf ich fliegen? Hier findest du die Antworten für die offene Kategorie in Deutschland.
Brauche ich einen Drohnenführerschein?
In der offenen Kategorie gilt:
- Ab 250 g Startmasse (MTOM): EU-Kompetenznachweis A1/A3 vor dem ersten Flug. Training und Online-Prüfung gibt es kostenlos beim LBA.
- Unterkategorie A2 (C2-Drohnen bis 4 kg, näher an Menschen): zusätzlich das EU-Fernpilotenzeugnis mit praktischer Selbstschulung und Theorieprüfung bei einer benannten Prüfstelle.
- Unter 250 g: kein Nachweis Pflicht, der A1/A3-Nachweis wird aber empfohlen.
In der speziellen Kategorie ergeben sich die Anforderungen aus dem Standardszenario oder der Betriebsgenehmigung.
Muss ich mich als Drohnenbetreiber registrieren?
Ja, wenn deine Drohne mehr als 249 g wiegt – oder wenn sie leichter ist, aber einen Sensor hat, der personenbezogene Daten erfassen kann (z. B. Kamera oder Mikrofon). Ausgenommen sind Spielzeuge.
- Zuständig ist das Luftfahrt-Bundesamt (§ 66a LuftVG), Registrierung online.
- Du bekommst eine e-ID, mit der alle deine Drohnen gekennzeichnet werden.
- Für die Registrierung brauchst du u. a. Ausweis-Scan sowie Name des Versicherers und Policennummer.
Ab welchem Alter darf man Drohne fliegen?
Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Ausgenommen sind Spielzeugdrohnen (Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG) und Eigenbauten bis 249 g. Jüngere dürfen fliegen, wenn eine Person direkt beaufsichtigt, die selbst die Voraussetzungen erfüllt – sie trägt dann die Verantwortung für den Flug.
Brauche ich eine Versicherung für meine Drohne?
Ja, unabhängig vom Gewicht – auch für Drohnen unter 250 g. Drohnen gelten als Luftfahrzeuge (§ 1 LuftVG), der Betreiber muss nach § 43 LuftVG eine Haftpflichtversicherung haben; die Mindestsumme regelt § 37 LuftVG.
- Den Versicherungsnachweis bei jedem Flug mitführen.
- Ohne Versicherung zu fliegen ist eine Ordnungswidrigkeit.
- Die private Haftpflicht deckt Drohnen oft nicht ab – beim Versicherer nachfragen oder eine Drohnen-Haftpflicht abschließen.
Was gilt in der offenen Kategorie (A1, A2, A3)?
Grundregeln der offenen Kategorie: Drohne unter 25 kg, Flug in Sichtweite, höchstens 120 m über Grund, keine Menschenansammlungen überfliegen, nichts abwerfen, keine gefährlichen Güter.
- A1: C0 oder Eigenbau unter 250 g – Überflug einzelner Unbeteiligter erlaubt. C1 unter 900 g – Unbeteiligte nicht überfliegen, Kompetenznachweis A1/A3.
- A2: C2 unter 4 kg – mind. 30 m Abstand zu Unbeteiligten, im Langsamflugmodus 5 m; EU-Fernpilotenzeugnis.
- A3: C2, C3, C4 oder Eigenbau unter 25 kg – mind. 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten, keine Gefährdung Unbeteiligter; Kompetenznachweis A1/A3.
Welche Betriebskategorien gibt es?
Die VO (EU) 2019/947 teilt den Betrieb nach Risiko ein:
- Offen: geringes Risiko, keine Genehmigung, feste Grenzen (A1, A2, A3).
- Speziell: höheres Risiko, Erklärung für ein Standardszenario oder Betriebsgenehmigung der zuständigen Behörde (LBA oder Landesluftfahrtbehörde) nach Risikobewertung (SORA).
- Zulassungspflichtig: hohes Risiko, z. B. Transport von Personen oder gefährlichen Gütern – mit Zulassung von Drohne und Betreiber sowie Lizenz des Fernpiloten.
Was gilt für Drohnen ohne C-Klasse (Bestandsdrohnen)?
Drohnen ohne C-Klassifizierung, die vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurden, dürfen nur noch eingeschränkt fliegen:
- unter 250 g in der Unterkategorie A1
- unter 25 kg in der Unterkategorie A3 (mit Kompetenznachweis A1/A3, Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten).
Für A2 brauchst du eine C2-Drohne. Alles darüber hinaus geht nur in der speziellen Kategorie.
Wie hoch und wie weit darf ich fliegen?
In der offenen Kategorie:
- höchstens 120 m über dem nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche
- immer in direkter Sichtweite (VLOS) – ein Beobachter darf unterstützen, wenn du im Follow-me- oder FPV-Modus fliegst
- nicht über Menschenansammlungen
Höher oder außerhalb der Sichtweite geht nur in der speziellen Kategorie, also per Standardszenario oder Betriebsgenehmigung.