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Häufige Fragen zu Drohnen

Die häufigsten Fragen rund um Drohnen in Deutschland – kurz beantwortet, mit Links zu den offiziellen Stellen. Mehr Hintergrund findest du auf den Themenseiten.

Führerschein & Grundregeln

Brauche ich einen Drohnenführerschein?

In der offenen Kategorie gilt:

In der speziellen Kategorie ergeben sich die Anforderungen aus dem Standardszenario oder der Betriebsgenehmigung.

Muss ich mich als Drohnenbetreiber registrieren?

Ja, wenn deine Drohne mehr als 249 g wiegt – oder wenn sie leichter ist, aber einen Sensor hat, der personenbezogene Daten erfassen kann (z. B. Kamera oder Mikrofon). Ausgenommen sind Spielzeuge.

Ab welchem Alter darf man Drohne fliegen?

Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Ausgenommen sind Spielzeugdrohnen (Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG) und Eigenbauten bis 249 g. Jüngere dürfen fliegen, wenn eine Person direkt beaufsichtigt, die selbst die Voraussetzungen erfüllt – sie trägt dann die Verantwortung für den Flug.

Brauche ich eine Versicherung für meine Drohne?

Ja, unabhängig vom Gewicht – auch für Drohnen unter 250 g. Drohnen gelten als Luftfahrzeuge (§ 1 LuftVG), der Betreiber muss nach § 43 LuftVG eine Haftpflichtversicherung haben; die Mindestsumme regelt § 37 LuftVG.

Was gilt in der offenen Kategorie (A1, A2, A3)?

Grundregeln der offenen Kategorie: Drohne unter 25 kg, Flug in Sichtweite, höchstens 120 m über Grund, keine Menschenansammlungen überfliegen, nichts abwerfen, keine gefährlichen Güter.

Welche Betriebskategorien gibt es?

Die VO (EU) 2019/947 teilt den Betrieb nach Risiko ein:

Was gilt für Drohnen ohne C-Klasse (Bestandsdrohnen)?

Drohnen ohne C-Klassifizierung, die vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurden, dürfen nur noch eingeschränkt fliegen:

Für A2 brauchst du eine C2-Drohne. Alles darüber hinaus geht nur in der speziellen Kategorie.

Wie hoch und wie weit darf ich fliegen?

In der offenen Kategorie:

Höher oder außerhalb der Sichtweite geht nur in der speziellen Kategorie, also per Standardszenario oder Betriebsgenehmigung.

Geozonen

Wo sehe ich, welche Geozonen gelten?

Die offizielle Quelle ist die dipul Map Tool-Karte der DFS. Dort siehst du alle geografischen Gebiete nach § 21h LuftVO, Flugbeschränkungsgebiete (ED-R) und kurzfristige Sperrungen, dazu Wetter und einen Volumenplaner für SORA-Anträge.

Tipp: Vorab vor Ort schauen – die Karte ersetzt nicht den Blick auf Schilder, Veranstaltungen oder Einsatzorte.

Darf ich über Wohngrundstücke fliegen?

Wohngrundstücke sind ein geografisches Gebiet nach § 21h Abs. 3 Nr. 7 LuftVO. Der Überflug ist nur zulässig, wenn

Darf ich über Naturschutzgebieten fliegen?

Über Naturschutzgebieten, Nationalparks sowie FFH- und Vogelschutzgebieten ist der Betrieb nach § 21h Abs. 3 Nr. 6 LuftVO nur zulässig, wenn

Freizeitflüge über Naturschutzgebieten sind damit praktisch nur mit Zustimmung der Naturschutzbehörde möglich.

Wie nah darf ich an Flughäfen, Flugplätze und Kontrollzonen?

Nach § 21h Abs. 3 LuftVO:

Welche Zonen an deinem Startplatz gelten, zeigt die dipul-Karte.

Was gilt an Straßen, Bahnlinien, Wasserstraßen und Industrieanlagen?

Je 100 m Abstand sind die Regel (§ 21h Abs. 3 LuftVO):

Wie bekomme ich eine Genehmigung für eine Geozone?

Für die Gebiete nach § 21h Abs. 3 und 4 LuftVO kann die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes den Betrieb in begründeten Fällen zulassen (§ 21i LuftVO). Voraussetzung: keine Gefahr für Luftverkehr, öffentliche Sicherheit, Datenschutz sowie Natur- und Umweltschutz; Fluglärm angemessen berücksichtigt.

Die Behörde kann u. a. verlangen:

Oft reicht schon die Zustimmung des Eigentümers oder Betreibers der Einrichtung – dann brauchst du keine Behördengenehmigung. Zuständig ist die Luftfahrtbehörde des Landes, in dem du fliegst – welche das ist (mit E-Mail), zeigt der Zuständigkeits-Finder auf dieser Seite.

Betriebsgenehmigung & SORA

Was ist SORA und was ist der SAIL?

SORA (Specific Operations Risk Assessment) ist die Methode, mit der du einen Betrieb in der speziellen Kategorie bewertest, wenn kein Standardszenario passt.

Wie beantrage ich eine Betriebsgenehmigung (spezielle Kategorie)?

Zuständig ist die Behörde am Sitz bzw. Hauptwohnsitz des Betreibers – nicht am Flugort:

Beim LBA gilt: Erstanträge seit 01.01.2026 nur nach SORA 2.5. Ablauf: Betriebskonzept → Visualisierung des Fluggebiets → Risikoanalyse → Vorgespräch → Betriebshandbuch und SORA-Formular → Antrag. Für Betriebe bis SAIL II in Sichtweite gibt es das vereinfachte Verfahren FastFlight (Antrag per E-Mail an uas-specific@lba.de).

Das LBA nennt die aktuelle Bearbeitungsdauer auf seiner Website – also früh einreichen.

Was sind Standardszenarien (STS)?

Standardszenarien sind vordefinierte Betriebe der speziellen Kategorie. Statt einer Genehmigung gibst du eine Erklärung ab – und dafür ist immer das Luftfahrt-Bundesamt zuständig, egal wo du deinen Sitz hast.

Fernpiloten brauchen dafür ein eigenes STS-Zeugnis (Theorie plus praktische Ausbildung).

Was ist ein LUC und wo beantrage ich es?

Das Betreiberzeugnis für Leicht-UAS (LUC) erlaubt erfahrenen Betreibern, bestimmte Betriebe der speziellen Kategorie selbst zu genehmigen (Teil C des Anhangs der DVO (EU) 2019/947). Zuständig ist immer das Luftfahrt-Bundesamt – unabhängig vom Bundesland.

Was ist die 1:1-Regel?

Die Flughöhe ist höchstens so groß wie der seitliche Abstand zu unbeteiligten Personen (45°-Kegel). Sie ist ein Anhalt für den Mindestabstand in A2, A3 und der speziellen Kategorie – kein Ersatz für die eigene Einschätzung von Wind, Gelände und Flugleistung.

Ich will im Ausland fliegen oder komme aus dem Ausland – wer ist zuständig?

Für grenzüberschreitenden Betrieb in der speziellen Kategorie (Art. 13 DVO (EU) 2019/947) ist in Deutschland immer das Luftfahrt-Bundesamt zuständig. Wer eine Betriebsgenehmigung aus einem EU-Staat hat und in einem anderen fliegen will, stellt dort einen Antrag; die Behörde des Zielstaats prüft und bestätigt gegenüber der Herkunftsbehörde. In der offenen Kategorie gelten EU-weit dieselben Regeln – vor Ort aber die nationalen Geozonen beachten.

Welche Sonderregeln gelten für Behörden und BOS?

Nach § 21k LuftVO:

Datenschutz, Haftung und Organisationspflichten gelten trotzdem – genau darum geht es in meinem Buch „Basiswissen für gewerbliche und behördliche Drohnennutzung“.

Zuständige Behörde

Welche Behörde ist für mich zuständig?

Kurz die Faustregeln:

Nenn mir dein Bundesland, dann zeige ich dir die Behörde mit Kontakt.

Wer ist in Niedersachsen für Drohnen zuständig?

In Niedersachsen ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Luftverkehr, die Landesluftfahrtbehörde (Funktionspostfach: drohnen@nlstbv.niedersachsen.de).

Antragsunterlagen und aktuelle Hinweise findest du direkt auf der Drohnen-Seite der Behörde.

Die Registrierung als Betreiber läuft immer beim LBA.

Wer ist in Bremen für Drohnen zuständig?

Luftfahrtbehörde ist Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Bereich Luftfahrt (E-Mail: uas@haefen.bremen.de). Bremen bearbeitet Betriebsgenehmigungen für Bremer Betreiber selbst. Hinweise aus Bremen: