UAS · Drohnenrecht · Deutschland

Drohnenrecht verständlich.
Und immer auf Stand.

Aktuelle Meldungen zu unbemannter Luftfahrt, SORA und Geozonen, dazu Grundlagenwissen, das bleibt. Von einem, der sich seit über zehn Jahren täglich mit Drohnenrecht beschäftigt.

Antworten aus EASA, LBA, dipul, LuftVO und den Landesluftfahrtbehörden – immer mit Quelle.

Drohne im Flug vor Bergpanorama
SORA 2.5 Pflicht für Erstanträge beim LBA seit 01.01.2026

Live-Feed

Aktuelles aus der unbemannten Luftfahrt

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    Automatisch zusammengestellte Schlagzeilen externer Quellen, alle 30 Minuten aktualisiert. Für Inhalte der verlinkten Seiten sind deren Betreiber verantwortlich.

    Dauerhaft wichtig

    Die drei Themen, um die sich alles dreht

    Drohne über einem Fluss

    EU-Recht & LuftVO

    UAS-Recht in Deutschland

    Grundlage ist die EU-Durchführungsverordnung 2019/947, ergänzt durch Luftverkehrsgesetz und Luftverkehrs-Ordnung. Entscheidend ist nicht „privat oder gewerblich“, sondern das Risiko des Betriebs.

    Offen
    A1, A2, A3 – ohne Genehmigung, mit klaren Grenzen (u. a. 120 m, Sichtweite).
    Speziell
    Standardszenario per Erklärung oder Betriebsgenehmigung nach Risikobewertung – je nach Sitz beim LBA oder bei der Landesluftfahrtbehörde.
    Zulassungs­pflichtig
    Hohes Risiko, z. B. Personen- oder Gefahrguttransport.
    VO (EU) 2019/947 lesen
    Drohne vor der Skyline einer Stadt

    Spezielle Kategorie

    SORA – die Risikobewertung

    Mit der Specific Operations Risk Assessment bewerten Betreiber Boden- und Luftrisiko. Daraus ergibt sich der SAIL und damit, welche Sicherheitsziele (OSOs) nachzuweisen sind.

    • Seit 01.01.2026: Erstanträge beim LBA nur noch nach SORA 2.5
    • Neu gefasst: Bodenrisiko-Modell und Containment
    • Für einfache VLOS-Betriebe gibt es beim LBA einen vereinfachten Antragsweg
    Zum LBA – Drohnen
    Drohne zwischen hohen Bäumen im Wald

    § 21h LuftVO

    Geozonen

    Geografische Gebiete wie Flugplätze, Kontrollzonen, Naturschutzgebiete, Wohngrundstücke oder Industrieanlagen. Je nach Zone gilt ein Verbot, eine Zustimmungspflicht oder eine Ausnahmemöglichkeit.

    • Vor jedem Flug in der offiziellen dipul-Karte prüfen
    • Zustimmung oder Ausnahme je nach Zone bei Eigentümer, Betreiber der Einrichtung oder Landesluftfahrtbehörde
    • Für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gelten eigene Regeln
    Geografische Gebiete bei dipul

    Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind immer die geltenden Rechtstexte und die Auskunft der zuständigen Behörde.

    Vor jedem Start

    Erst die Karte, dann der Propeller.

    Geozonen-Karte öffnen

    Frage-Assistent

    Frag Dr. Drohne

    Stell deine Frage in eigenen Worten. Der Assistent durchsucht die Rechtstexte und Behördenseiten und zeigt dir die passenden Stellen – mit Link zur Quelle.

    • EASA Easy Access Rules: VO 2019/947 & 2019/945 mit AMC/GM
    • LBA Betriebsgenehmigung, Registrierung, Fernpiloten, BOS
    • dipul Geografische Gebiete, Kategorien, Rechtsgrundlagen
    • LuftVO §§ 21a–21k
    • Länder Die Landesluftfahrtbehörden aus der dipul-Liste – Hinweise, Allgemeinverfügungen, Nebenbestimmungen
    • Buch 2025 Auszüge aus „Basiswissen für gewerbliche und behördliche Drohnennutzung“
    • Prüfungswissen Typische Themen der A2-Theorieprüfung – in eigenen Worten erklärt

    Wissensstand wird geladen …

    Dr. Drohneantwortet aus offiziellen Quellen

    Moin! Ich kenne die EU-Drohnenverordnungen, die LuftVO und die Infos von LBA, dipul und den Landesluftfahrtbehörden. Was willst du wissen?

    Automatische Fundstellen-Suche, keine Rechtsberatung. Im Zweifel frag bitte deine Luftfahrtbehörde, die für dich zuständig ist. Deine Frage bleibt in deinem Browser und wird nicht gespeichert.

    Wer ist zuständig?

    Die richtige Behörde in zwei Klicks

    Zuständigkeiten im Drohnenrecht sind verteilt – je nachdem, was du vorhast und wo du deinen Sitz hast oder fliegst.

    • Betriebsgenehmigung: Behörde am Sitz bzw. Hauptwohnsitz des Betreibers. Hat das Land die Aufgabe abgegeben, ist das LBA zuständig.
    • STS, Cross-Border, LUC: immer das Luftfahrt-Bundesamt.
    • Geografische Gebiete (§ 21i LuftVO): die Luftfahrtbehörde des Landes, in dem du fliegst.
    • Kontrollzone: Flugverkehrskontrollfreigabe der DFS.

    Fachbücher

    Mein aktuelles Buch

    Rechtsstand Sommer 2025 · erschienen bei BoD – Books on Demand

    Weitere Titel von Dr. Drohne

    Achtung: Hier hat sich die Rechtslage wahrscheinlich geändert. Diese Bücher sind vor der EU-Drohnenverordnung oder vor SORA 2.5 erschienen. Als Hintergrund und zum Nachschlagen weiterhin lesenswert – für den aktuellen Stand gilt das Buch von 2025.
    Cover: Möglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen der Nutzung von Drohnen durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

    Möglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen der Nutzung von Drohnen durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

    Umfang und Grenzen der BOS-Sonderrechte, mehr Rechtssicherheit im Einsatz und das Potenzial von UAS im Katastrophenschutz.

    2020 · 308 Seiten · ISBN 978-3-7526-6102-6 · auch als E-Book

    Cover: Drohnen Guide, Band 2 – Risikomanagement für zivile Drohnen & SORA

    Drohnen Guide, Band 2 – Risikomanagement für zivile Drohnen & SORA

    Einstieg in die Risikobewertung für zivile Drohnen und die SORA-Methodik – Stand 2018, also noch vor SORA 2.5.

    Eisenschmidt (DFS Group) · 2018 · 140 Seiten · ISBN 978-3-87197-018-4

    Cover: Drohnen Guide – Basiswissen für den Kenntnisnachweis

    Drohnen Guide – Basiswissen für den Kenntnisnachweis

    Lernbuch für den Kenntnisnachweis nach der damaligen Drohnen-Verordnung.

    Eisenschmidt (DFS Group) · 2017 · 236 Seiten · ISBN 978-3-87197-017-7

    Cover: Dr. Drohne – Checklisten, Flugbuch & Infos

    Dr. Drohne – Checklisten, Flugbuch & Infos

    Flugbuch mit Checklisten für über 140 Einsätze, Platz für SORA-Werte und ein kompakter Infoteil zu Apps, Websites und Paragraphen.

    4. Auflage 2018 · 160 Seiten · ISBN 978-3-7412-5115-3

    Cover: Dr. Drohne – Die Drohnen-Verordnung

    Dr. Drohne: Die Drohnen-Verordnung

    Bewertung der damals geplanten Normen zur Regulierung ziviler Drohnen anhand von ökonomischen Interessen und gesellschaftlichen Risiken. Mit Geleitwort von Prof. Dr. Elmar Giemulla.

    2. Auflage 2017 · 212 Seiten · ISBN 978-3-7431-9450-2

    Cover: Dr. Drohne – Basiswissen 2016

    Dr. Drohne – Basiswissen 2016

    Für Steuerer unbemannter Flugsysteme auf dem Weg zur Aufstiegserlaubnis – Tatsachen, Gesetze, Abgrenzungskriterien, Flugübungen und Flugphysik.

    3. Auflage 2017 · 248 Seiten · ISBN 978-3-7412-5014-9

    Über mich

    Maximilian Beck

    Verwaltungsökonom, Master of Public Management, Copterpilot, Fachdozent für Drohnenrecht und seit 2015 beruflich mit unbemannter Luftfahrt befasst.

    Aus vielen hochschulinternen Veröffentlichungen zum Thema UAS ist die Idee zu „Dr. Drohne“ entstanden: ein Helfer bei der Frage, was erlaubt ist und was nicht. Verständlich und ohne Halbwissen aus Foren.

    Dr. Drohne ist ein privates Angebot. Bücher und Inhalte dieser Seite sind keine Veröffentlichungen einer Landes- oder Bundesbehörde und geben nicht deren Auffassung wieder.

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