EU-Recht & LuftVO
UAS-Recht in Deutschland
Grundlage ist die EU-Durchführungsverordnung 2019/947, ergänzt durch Luftverkehrsgesetz und Luftverkehrs-Ordnung. Entscheidend ist nicht „privat oder gewerblich“, sondern das Risiko des Betriebs.
- Offen
- A1, A2, A3 – ohne Genehmigung, mit klaren Grenzen (u. a. 120 m, Sichtweite).
- Speziell
- Standardszenario per Erklärung oder Betriebsgenehmigung nach Risikobewertung – je nach Sitz beim LBA oder bei der Landesluftfahrtbehörde.
- Zulassungspflichtig
- Hohes Risiko, z. B. Personen- oder Gefahrguttransport.