Spezielle Kategorie: Betriebsgenehmigung, SORA und STS
Sobald ein Flug nicht mehr in die offene Kategorie passt, beginnt die spezielle Kategorie. Dann brauchst du eine Betriebsgenehmigung auf Grundlage einer Risikobewertung (SORA) oder du nutzt ein Standardszenario. Hier die wichtigsten Begriffe und Wege.
Was ist SORA und was ist der SAIL?
SORA (Specific Operations Risk Assessment) ist die Methode, mit der du einen Betrieb in der speziellen Kategorie bewertest, wenn kein Standardszenario passt.
- Aus dem Bodenrisiko (GRC) und dem Luftrisiko (ARC) – jeweils nach Minderungsmaßnahmen – ergibt sich der SAIL (Specific Assurance and Integrity Level, I bis VI).
- Der SAIL legt fest, welche Sicherheitsziele (OSOs) du mit welcher Robustheit nachweisen musst.
- Beim LBA müssen Erstanträge seit dem 01.01.2026 nach SORA 2.5 gestellt werden.
Wie beantrage ich eine Betriebsgenehmigung (spezielle Kategorie)?
Zuständig ist die Behörde am Sitz bzw. Hauptwohnsitz des Betreibers – nicht am Flugort:
- LBA für Betreiber aus Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg (seit 1. Juli 2026), Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – diese Länder haben die Aufgabe an das LBA abgegeben.
- Eigene Landesluftfahrtbehörde in Baden-Württemberg, Bremen, Hessen und Niedersachsen.
- Immer LBA: Erklärungen zu Standardszenarien (STS), grenzüberschreitender Betrieb (Cross-Border) und das Betreiberzeugnis für Leicht-UAS (LUC).
Beim LBA gilt: Erstanträge seit 01.01.2026 nur nach SORA 2.5. Ablauf: Betriebskonzept → Visualisierung des Fluggebiets → Risikoanalyse → Vorgespräch → Betriebshandbuch und SORA-Formular → Antrag. Für Betriebe bis SAIL II in Sichtweite gibt es das vereinfachte Verfahren FastFlight (Antrag per E-Mail an uas-specific@lba.de).
Das LBA nennt die aktuelle Bearbeitungsdauer auf seiner Website – also früh einreichen.
Was sind Standardszenarien (STS)?
Standardszenarien sind vordefinierte Betriebe der speziellen Kategorie. Statt einer Genehmigung gibst du eine Erklärung ab – und dafür ist immer das Luftfahrt-Bundesamt zuständig, egal wo du deinen Sitz hast.
- STS-01: in Sichtweite über einem kontrollierten Bodenbereich, auch in besiedeltem Gebiet, mit C5-Drohne.
- STS-02: außerhalb der Sichtweite mit Luftraumbeobachtern über einem kontrollierten Bodenbereich in dünn besiedeltem Gebiet, mit C6-Drohne.
Fernpiloten brauchen dafür ein eigenes STS-Zeugnis (Theorie plus praktische Ausbildung).
Was ist ein LUC und wo beantrage ich es?
Das Betreiberzeugnis für Leicht-UAS (LUC) erlaubt erfahrenen Betreibern, bestimmte Betriebe der speziellen Kategorie selbst zu genehmigen (Teil C des Anhangs der DVO (EU) 2019/947). Zuständig ist immer das Luftfahrt-Bundesamt – unabhängig vom Bundesland.
Was ist die 1:1-Regel?
Die Flughöhe ist höchstens so groß wie der seitliche Abstand zu unbeteiligten Personen (45°-Kegel). Sie ist ein Anhalt für den Mindestabstand in A2, A3 und der speziellen Kategorie – kein Ersatz für die eigene Einschätzung von Wind, Gelände und Flugleistung.
- Beispiel: 150 m Abstand – trotzdem höchstens 120 m hoch, weil das die Grenze der offenen Kategorie ist.
- In A2 gelten zusätzlich 30 m Mindestabstand, im Langsamflugmodus (max. 3 m/s) 5 m.
Ich will im Ausland fliegen oder komme aus dem Ausland – wer ist zuständig?
Für grenzüberschreitenden Betrieb in der speziellen Kategorie (Art. 13 DVO (EU) 2019/947) ist in Deutschland immer das Luftfahrt-Bundesamt zuständig. Wer eine Betriebsgenehmigung aus einem EU-Staat hat und in einem anderen fliegen will, stellt dort einen Antrag; die Behörde des Zielstaats prüft und bestätigt gegenüber der Herkunftsbehörde. In der offenen Kategorie gelten EU-weit dieselben Regeln – vor Ort aber die nationalen Geozonen beachten.
Welche Sonderregeln gelten für Behörden und BOS?
Nach § 21k LuftVO:
- Keine Betriebsgenehmigung nach Art. 12 VO (EU) 2019/947 nötig für Drohnen unter 25 kg, die von oder unter Aufsicht von Behörden (zur Aufgabenerfüllung) oder Organisationen mit Sicherheitsaufgaben bei Not- und Unglücksfällen sowie Katastrophen betrieben werden.
- Die Geozonen-Regeln (§§ 21h, 21i) gelten für sie nicht.
- Von der Pflicht zur direkten Fernidentifizierung sind sie bei gesetzlichen Aufgaben ausgenommen.
Datenschutz, Haftung und Organisationspflichten gelten trotzdem – genau darum geht es in meinem Buch „Basiswissen für gewerbliche und behördliche Drohnennutzung“.