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Spezielle Kategorie: Betriebsgenehmigung, SORA und STS

Sobald ein Flug nicht mehr in die offene Kategorie passt, beginnt die spezielle Kategorie. Dann brauchst du eine Betriebsgenehmigung auf Grundlage einer Risikobewertung (SORA) oder du nutzt ein Standardszenario. Hier die wichtigsten Begriffe und Wege.

Was ist SORA und was ist der SAIL?

SORA (Specific Operations Risk Assessment) ist die Methode, mit der du einen Betrieb in der speziellen Kategorie bewertest, wenn kein Standardszenario passt.

Wie beantrage ich eine Betriebsgenehmigung (spezielle Kategorie)?

Zuständig ist die Behörde am Sitz bzw. Hauptwohnsitz des Betreibers – nicht am Flugort:

Beim LBA gilt: Erstanträge seit 01.01.2026 nur nach SORA 2.5. Ablauf: Betriebskonzept → Visualisierung des Fluggebiets → Risikoanalyse → Vorgespräch → Betriebshandbuch und SORA-Formular → Antrag. Für Betriebe bis SAIL II in Sichtweite gibt es das vereinfachte Verfahren FastFlight (Antrag per E-Mail an uas-specific@lba.de).

Das LBA nennt die aktuelle Bearbeitungsdauer auf seiner Website – also früh einreichen.

Was sind Standardszenarien (STS)?

Standardszenarien sind vordefinierte Betriebe der speziellen Kategorie. Statt einer Genehmigung gibst du eine Erklärung ab – und dafür ist immer das Luftfahrt-Bundesamt zuständig, egal wo du deinen Sitz hast.

Fernpiloten brauchen dafür ein eigenes STS-Zeugnis (Theorie plus praktische Ausbildung).

Was ist ein LUC und wo beantrage ich es?

Das Betreiberzeugnis für Leicht-UAS (LUC) erlaubt erfahrenen Betreibern, bestimmte Betriebe der speziellen Kategorie selbst zu genehmigen (Teil C des Anhangs der DVO (EU) 2019/947). Zuständig ist immer das Luftfahrt-Bundesamt – unabhängig vom Bundesland.

Was ist die 1:1-Regel?

Die Flughöhe ist höchstens so groß wie der seitliche Abstand zu unbeteiligten Personen (45°-Kegel). Sie ist ein Anhalt für den Mindestabstand in A2, A3 und der speziellen Kategorie – kein Ersatz für die eigene Einschätzung von Wind, Gelände und Flugleistung.

Ich will im Ausland fliegen oder komme aus dem Ausland – wer ist zuständig?

Für grenzüberschreitenden Betrieb in der speziellen Kategorie (Art. 13 DVO (EU) 2019/947) ist in Deutschland immer das Luftfahrt-Bundesamt zuständig. Wer eine Betriebsgenehmigung aus einem EU-Staat hat und in einem anderen fliegen will, stellt dort einen Antrag; die Behörde des Zielstaats prüft und bestätigt gegenüber der Herkunftsbehörde. In der offenen Kategorie gelten EU-weit dieselben Regeln – vor Ort aber die nationalen Geozonen beachten.

Welche Sonderregeln gelten für Behörden und BOS?

Nach § 21k LuftVO:

Datenschutz, Haftung und Organisationspflichten gelten trotzdem – genau darum geht es in meinem Buch „Basiswissen für gewerbliche und behördliche Drohnennutzung“.